Wichtige Information für Reha Teilnehmer

 

Informationen der Leistungsträger zum Umgang mit Verordnungen während der Corona-Pandemie

Aufgrund der unterschiedlichen vertraglichen Regelungen nachfolgend jeweils die Positionierungen der Leistungsträger:

AOK, IKK, BKK, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und DRV Braunschweig-Hannover bzw. Oldenburg-Bremen

vereinbarte Unterbrechungsfrist:

Die Unterbrechungsfrist von sechs Wochen kann überschritten werden bei:

  •  Schließung der Schwimmbäder / Turnhallen etc.,
  •  angeordneter oder freiwilliger Quarantäne oder SARS-CoV-2 bedingter
  •  Abwesenheit des Personals oder der Versicherten und wenn Versicherte aus Ansteckungsangst Termine absagen.

Dies gilt zunächst für Unterbrechungen im Zeitraum vom 01.03. bis 31.05.2020.

 

Zusätzlich wurde von o.g. Leistungsträgern gemeinsam mit den vdek-Kassen* vereinbart:

Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum wird unbürokratisch um die Zeit der corona-bedingten Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer.

Zwischenabrechnungen

Die Leistungserbringer haben einen Vergütungsanspruch für die bereits erbrachten Übungsveranstaltungen. Es wird empfohlen, diese Leistungen unabhängig von den vertraglich geregelten Zwischenabrechnungsterminen sofort mit den Krankenkassen abzurechnen, um Liquiditätsengpässe abzumildern.

Hinweis:Die Verbreitung des SARS-CoV-2 (Corona-Virus) kann ebenfalls zu Problemen in der operativen Bearbeitung bei den Krankenkassen und/oder deren Abrechnungsdienstleistern führen.

* BARMER, DAK-Gesundheit, HEK - Hanseatische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Techniker Krankenkasse (TK

 

DRV Braunschweig-Hannover bzw. Oldenburg-Bremen

Beginnfrist:

Die Beginnfrist von drei Monaten kann, wenn erforderlich, ebenfalls um die Schließungszeiten überschritten werden. Für die spätere Abrechnung ist wichtig, dass die möglicherweise unterschiedlichen Schließungszeiträume/Fehlzeiten auf den Teilnahmenachweisen dokumentiert werden: In eine Unterschriftszeile muss ein entsprechender Vermerk (z. B. Stundenausfall wegen Corona) eingetragen werden. Die Verordnung wird um diesen Zeitraum verlängert.

 

Für alle anderen Leistungsträger liegt zum Thema Beginnfrist noch keine Information vor.Wir hoffen, hierzu zeitnah noch Informationen senden zu können.

Quelle: Behinderten Sportverband Niedersachsen BSN Info 05-2020 vom 25.03.2020

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